Sozialversicherung

Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht findet seine Rechtsquelle in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches. Es regelt neben vielen anderen auch die Frage des Bestehens der Sozialversicherungspflicht sowie die der Höhe der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.

Beurteilung der SV-Pflichtigkeit

Sie als Unternehmen sind selbst Schuldner der SV-Beiträge gegenüber der Sozialversicherung. Doch nicht jedes Beschäftigungsverhältnis unterliegt der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Gerade bei leitenden Angestellten, Geschäftsführern und freien Mitarbeitern kann es vorkommen, dass keine oder nur eine eingeschränkte Beitragspflicht besteht.

Zur Beantwortung dieser Fragen steht Ihnen als Unternehmen die Lohn24- Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gern sowohl beratend im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch gutachterlich zur Seite.

Darüber hinaus führen wir auf Wunsch auch Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a Abs.1 S. 1 und S. 2 SGB IV für Sie durch. Natürlich übernehmen wir in diesen Fällen auch die Prozessführung gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Betriebsprüfung

Jedes Unternehmen unterliegt der mindestens alle vier Jahre durchzuführenden sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Im Rahmen solcher Betriebsprüfungen kommt es hin und wieder zu Beitragsnachforderungen, welche erhebliche eine erhebliche finanzielle Belastung des Unternehmens bedeuten können. Grund für solche Nachforderungen sind nicht nur tatsächliche fehlende Verbeitragungen, sondern auch Missverständnisse oder Fehler seitens der Prüfer.

Dieses Risiko senkt sich signifikant durch die Begleitung der Betriebsprüfung durch unsere sachkundigen Mitarbeiter. So können Fragen, mögliche Ungereimtheiten oder Fehler der Prüfer früh erkannt und falsche Beitragsnachforderungen und damit verbundene Verfahren schon frühestmöglich vermieden werden.