Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen – LAG Nürnberg 2 Sa 132/15

Nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg (Urt. vom 05.08.2015, AZ: 2 Sa 132/15)  haben Arbeitnehmer regelmäßig keinen Anpruch auf eine bezahlte Raucherpause aus einer betrieblichen Übung, wenn sie bislang bezahlte Raucherpausen hatten. Das sei jedenfalls dann der Fall, so das Gericht,  wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die zeitliche Lage und Dauer dieser Pausen gekannt habe. In diesem Fall fehle es bereits an einem hinreichend bestimmten Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.